Zeitpunkt
Generell ist das Fällen von Bäumen nach dem Bundesnaturschutzgesetzt nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar erlaubt, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen.
Genehmigung & Gründe
Als Faustregel gilt, dass die Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang von 60 bis 80 cm, auf einem Meter Höhe gemessen, genehmigungspflichtig ist. Denn Bäume stehen unter besonderem Schutz und das vor allem in siedlungsdichten Gebieten.
Zuständig sind je nach Fällungs-Grund unterschiedliche Behörden. Stellt ein Baum eine Sicht-, Licht- oder Baubehinderung dar, ist er unter Denkmalschutz, stellt er eine Gefahr für Gebäude und Menschen dar, usw. Bei Gefahr dürfen Bäume auch ohne vorherige Genehmigung gefällt werden, dies ist jedoch nachträglich zu melden.
Ihre zuständige Gemeinde hilft Ihnen weiter und dient als erste Anlaufstelle.
Aufräumen
Bei der Fällung eines Baumes fällt sehr viel Holz an. Neben dem Stamm, welcher zumeist als Brennholz aufgearbeitet wird, ist auch die oft umfangreiche Baumkrone zu entsorgen. Deren Äste werden in der Regel gehäckselt und können im Garten zum Mulchen verwendet werden.Anders verhält es sich mit den Baumwurzeln. Diese kann man entweder ausgraben, was aber sehr aufwändig und kraftraubend ist, oder man zieht die Wurzel. Dafür sollte der Stumpf weit genug aus dem Boden schauen, damit die Wurzel mit einer Forstwinde gezogen werden kann. Danach kommen noch die Entsorgungskosten für den Baumstumpf. Eine andere Möglichkeit ist, die Wurzel mit einer Stumpenfräse aus dem Boden zu fräsen. Hierfür braucht man nur geringfügig Platz und hat keine weiteren Entsorgungskosten. Der entstehende Dreck und die Holzspäne können als Mulchmaterial an Ort und Stelle verwendet werden.
Wenn das Umfeld (Platz und Bodenbeschaffenheit) gegeben sind, führt man eine Standard Baumfällung durch. Mit Hilfe von Motorsägen, Keilen und/oder einer Seilwinde fällt man den Baum mit verschiedenen Schnitttechniken Bodennah.
Lässt das Umfeld keine Standard Baumfällung zu, kann man mit schwerem Gerät Abhilfe schaffen. Spezielle Fällgreifer, an einem Bagger oder Kran angebaut, können vom Boden aus den Baum in Stücken abbauen.
Oft zu sehen an Bahngleisen, Straßen- und Wegrändern zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen. Sie kommen auch zum Einsatz, wenn es um Natur- oder Tierschutz geht, da der Abbau sehr schonend durchgeführt wird.